Das Abenteuer Wandern erfreut sich seit Jahren einer immer größeren Beliebtheit. Österreich bietet hierzu eine große Bandbreite an bestens ausgeschilderten Wanderwegen und Bergzielen, welche erklommen werden wollen. Leider hat der Bergsport auch seine Schattenseiten.
Mit einem Bergwanderführer oder einer Bergwanderführerin an seiner Seite, wird der Wanderer auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam gemacht.
„Wir möchten unseren Gästen das Wandern zu einem wahren Erlebnis machen“, erklärt Karl Pitzer, Gründer des Bergwanderführerverbandes Steiermark.
Im Jahr 2009 wurde die Ausbildung „Bergwanderführer“ in der Steiermark ins Leben gerufen. Ausrüstungskunde, Tourenplanung, Schnee- und Lawinenkunde,
Erste Hilfe, Psychologie, Natur- und Umweltkunde stehen u. a. als Themen auf dem Lehrplan. Insgesamt wurden bis dato bereits über 400 Personen aus 10 Nationen beim Steirischen Bergwanderführerverband erfolgreich ausgebildet.
„Wir freuen uns, dass wir nicht nur nationale sondern auch internationale Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausbilden.“
Ein gemeinsamer Auftritt nach außen bürgt zusätzlich für Qualität.
Jeder Bergwanderführer kann sich ausweisen und besitzt eine Lizenznummer.
Einsatz finden die ausgebildeten Bergwanderführer in Hotels, Nationalparks oder Tourismusverbänden. Mit geografischen und geschichtlichen Hintergrund, dem Wissen um Flora und Fauna, im Sommer auf Wanderwegen, im Winter mit Schneeschuhen im lawinensicheren Gelände werden Wanderungen zu wahren Erlebnistouren mit nachhaltigem Aspekt.
Sommer:
Führungen von Wanderungen auf Steigen und Wegen, die ohne alpintechnische Hilfsmittel durchführbar sind: Im weglosen Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr, im Gletschergebiet auf öffentlich gesicherten Wegen, geringfügige Schneefeldquerungen und abschnittsweise Wegführungen mit fix installierten Seilsicherungen.
Winter:
Führungen von Wanderungen im offensichtlich lawinensicheren Gelände, auch mit Schneeschuhen jedoch ohne alpintechnische Hilfsmittel.
Der Bergwanderführer muss die zur Durchführung einer Bergwanderung erforderlichen Maßnahmen treffen und sich im Rahmen seiner Tätigkeit mit dem gültigen Mitgliedsausweis ausweisen können.